Artikel-Informationen
erstellt am:
24.03.2015
Pressemitteilung 73/2015
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz begrüßt das wachsende Interesse und die engagierte Debatte in weiten Teilen der Öffentlichkeit über den richtigen Weg für den verantwortungsvollen Umgang mit dem unter das Europäische Artenschutzrecht gestellten Wolf.
Allen Verantwortlichen in den zuständigen Behörden, Verbänden und Einrichtungen des Wolfsmanagements in Niedersachsen ist klar, dass die Rückkehr eines Wildtieres nach langer Abwesenheit in der Bevölkerung sowohl mit Interesse, Freude und Zustimmung als auch mit Verunsicherung und zum Teil auch Ängsten verbunden ist.
Die positiven Erfahrungen mit der Stärkung des Artenschutzes werden in gleicher Weise zur Grundlage für die Weiterentwicklung des Wolfskonzeptes in Niedersachsen herangezogen wie die Probleme und möglichen Gefährdungen, die mit der Rückkehr des Wolfes verbunden sein können. In dieser Situation tragen weder Verniedlichung und Verharmlosung noch Dramatisierung und Skandalisierung zu einem konstruktiven Umgang bei.
Das Niedersächsische Umweltministerium hat gemeinsam mit seinen Partnern in den nachgeordneten Behörden, in der Landesjägerschaft, mit den Wolfsberatern und in Abstimmung mit den über den Arbeitskreis Wolf einbezogenen Verbänden und Experten (Nutztierhalter, Naturschutzverbände und Wissenschaft) die rechtlichen, finanziellen, technischen und politischen Aspekte des Wolfsmanagements erörtert und entsprechende Regelungen getroffen.
Das Niedersächsische Konzept des Wolfsmanagements versteht sich als ein dynamisches System, das ausgehend von den jeweils neuen Erfahrungen und Herausforderungen im Umgang mit dem Wolf an die neuen Aufgabenstellungen angepasst wird. Alle relevanten Aspekte werden aktuell bei der im letzten Jahr begonnenen Überarbeitung des Konzepts aufgenommen.
Als Leitsätze gelten dabei:
1. Der Wolf ist nach europäischem und nationalem Artenschutzrecht streng geschützt.
2. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind zu gewährleisten.
3. Bei allen in diesem Zusammenhang zu veranlassenden Maßnahmen steht die Sicherheit des Menschen an erster Stelle.
4. Die Interessen der Nutztierhalter müssen gewahrt bleiben.
5. Alle Sichtungen werden überprüft und dokumentiert. Zeigt sich gegebenenfalls ein auffälliges Verhalten sind die dafür geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Entsprechende gesetzliche Regelungen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz und in den Leitlinien des Bundesamtes für Naturschutz
Das Wolfskonzept des Umweltministeriums regelt das Wolfsmanagement in Niedersachsen
http://www.umwelt.niedersachsen.de/download/52657 (pdf)
Die Richtlinie Wolf regelt die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen (Förderung von Präventionsmaßnahmen)
http://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/natur_landschaft/foerdermoeglichkeiten/richtlinie_wolf/richtlinie-wolf-129504.html
Nutztierrisse durch Wölfe werden in ganz Niedersachsen zu 100% ausgeglichen. Präventionsmaßnahmen werden für Nutztierhalter in Landkreisen unterstützt, die in der Förderkulisse Herdenschutz verortet sind. Die Förderkulisse wird dynamisch angepasst.
Wolfsmonitoring und Protokollierung von Nutztierrissen erfolgt über das Wildtiermanagement der Landesjägerschaft
http://www.wildtiermanagement.com/wildtiere/haarwild/wolf/
Das Land hat bisher über 100 Wolfsberater benannt und geschult, die professionell durch die Wolfsbeauftrage der Landesjägerschaft koordiniert werden. Die Wolfsberater sind Ansprechpartner vor Ort und beraten auch Nutztierhalter bei Herdenschutzmaßnahmen
Die amtliche Festestellung über den Verursacher von Nutztierrissen Bearbeitung, von DNA-Nachweisen sowie Beratung zum Herdenschutz erfolgen durch den NLWKN, der dem Umweltministerium zugeordnet ist. Bei Bedarf stellt der NLWKN Herdenschutzmaterialien als Soforthilfe zur Verfügung.
Ein Arbeitskreis Wolf, in dem Nutztierhalter, Wissenschaft, Umweltverbände, Landesjägerschaft und weiter relevante Gruppen einbezogen sind berät das Land regelmäßig in grundsätzlichen Fragen zum Wolf.
Derzeit bereitet das Umweltministerium gemeinsam mit Nutztierhaltern ein Pilotprojekt vor, bei dem die Einsatzmöglichkeit des Esels als Herdenschutztier erforscht wird.
Das Konzept zum Umgang mit Wölfen in Niedersachsen wird aktuell unter Einbeziehung des AK-Wolf überarbeitet und an die aktuelle Situation angepasst. Eine erste Erörterung dazu erfolgte im November 2014.
Das Ministerium bietet auf seiner Website umfangreiche Informationen zum Wolf mit allen Pressmitteilungen, Reden und Hinweisen bei einer Begegnung mit dem Wolf: http://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/informationen_zum_wolf_niedersachsen/
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erstellt am:
24.03.2015