Artikel-Informationen
erstellt am:
29.04.2014
Presseinformation Nr. 53/2014
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz und die Firma IVG Immobilien AG (IVG) haben sich darauf verständigt, einen Rechtsstreit über die Verantwortlichkeit für Rüstungsaltlasten zu beenden und einen entsprechenden Vergleichsvertrag ausgehandelt.
Die Vereinbarung betrifft zum einen drei ehemalige Betriebe der Rüstungswirtschaft im ehemaligen Deutschen Reich, die in Clausthal-Zellerfeld, Liebenau und Dörverden liegen; diese drei Grundstücke befinden sich bis heute im Eigentum von Unternehmen des IVG-Konzerns. Außerdem werden weitere Standorte in den Landkreisen Osterode am Harz, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg und Göttingen erfasst. Die jetzt getroffene Vereinbarung schafft einen vertraglichen Rahmen, der den unteren Bodenschutzbehörden (Landkreise) deutliche Fortschritte bei der Bearbeitung der Altlasten ermöglicht.
Die IVG stellt in den nächsten 15 Jahren jeweils 2 Millionen Euro (insgesamt 30 Mio. Euro) für Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen bereit. Von diesen Mitteln sollen zwei Drittel an den drei noch im IVG-Besitz befindlichen Standorten Werk Tanne, Liebenau und Dörverden verwendet werden. Die restlichen 10 Mio. Euro können eingesetzt werden, um andere Flächen bodenschutzfachlich zu bearbeiten, die durch die frühere Rüstungsproduktion kontaminiert sind oder dahingehend untersucht werden müssen. Im Vergleichsvertrag ist bereits eine entsprechende Reihe von möglichen Bodenschutz-Maßnahmen benannt.
„Allen Beteiligten ist bewusst, dass ein Vergleichsvertrag stets ein Kompromiss ist und beide Seiten ihre Positionen nur teilweise durchsetzen können“, sagte Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz bei der Vertragsunterzeichnung. „Zugleich werden jedoch mit einer solchen Vereinbarung zeitraubende weitere gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden. Aus Sicht der niedersächsischen Behörden besteht jetzt – fast 70 Jahre nach Kriegsende – die Möglichkeit, mit kalkulierbaren Ressourcen die Altlastenbearbeitung auf diversen Flächen voranzubringen.“
Der Ausgangspunkt für den Vergleichsvertrag war ein Rechtsstreit bezüglich der ehemaligen Munitionsfabrik in Herzberg, der bereits seit den 1990er Jahren zwischen dem Landkreis Osterode am Harz und der IVG anhängig ist. Die Bodenschutzabteilung des Landkreises und das Umweltministerium vertreten die Auffassung, dass die IVG wegen ihrer Einbindung in die Rüstungswirtschaft des ehemaligen Deutschen Reiches als Mitverursacherin von Bodenkontaminationen anzusehen ist; die IVG widerspricht dieser Bewertung und wehrte sich dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht. Seit mehreren Jahren arbeitete das Umweltministerium in Abstimmung mit dem Landkreis und den anderen betroffenen Bodenschutzbehörden daran, mit der IVG eine Gesamtregelung für alle Standorte auszuhandeln, die durch Aktivitäten der früheren MONTAN GmbH (heutige IVG) in Niedersachsen betroffen sind.
In den vergangenen Monaten standen die Vergleichsverhandlungen unter dem Einfluss des Plan-Insolvenzverfahrens, das über das Vermögen der IVG durchgeführt wird. Da der Vergleichsvertrag während des laufenden Insolvenzverfahrens zustande kam, muss er seitens der IVG zu 100 Prozent erfüllt werden. Das Plan-Insolvenzverfahren ist darauf gerichtet, dass die IVG nach seiner Beendigung als AG weiter existiert. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (voraussichtlich im 3. Quartal 2014) kann mit den im Vergleichsvertrag vereinbarten Maßnahmen der Altlastenbearbeitung begonnen werden.
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erstellt am:
29.04.2014