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Umweltminister Stefan Wenzel weist Betreiber zur Kontrolle der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für den Zutritt zu Atomanlagen an: Sicherheit steht an erster Stelle - Meldungen über Manipulationen in Jülich

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat die Betreiber von Atomanlagen in Niedersachsen zur Verifizierung der Zuverlässigkeitsüberprü­fungen von Personen angewiesen, die mittels einer sogenannten „Quermeldung“ Zutritt zu kerntechnischen Anlagen haben. Bei Quermeldungen tauschen die Betreiber die Information über die erfolgte Zuverlässigkeitsüberprüfung eines Mitarbeiters durch die jeweilige Auf­sichts­behörde direkt miteinander aus. Der neuerliche Sicherheitscheck betrifft den Personen­kreis, dessen Überprüfung nach dem Atomgesetz von einem anderen Betreiber veranlasst wurde – beispielsweise wegen eines Arbeitsplatzwechsels.

Hintergrund der Maßnahme sind Informationen des Bundesumweltministeriums über Mani­pulationen an Unterlagen zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei der Jülicher Entsorgungs­gesellschaft für Nuklearanlagen (JEN). Offenbar wurde mehreren Personen, die dort zuvor von der zuständigen Atomaufsicht tatsächlich nicht überprüft worden waren, aufgrund manipulierter Akten und darauf basierenden Quermeldungen Zutritt zu entsprechenden Anlagen und Einrichtungen in mindestens einem anderen Bundesland gewährt.

„Die Meldungen müssen ernsthafte Konsequenzen haben. Sicherheit steht beim Betrieb von Atomanlagen an erster Stelle“, sagte Minister Wenzel am Mittwoch (heute) in Hannover. „Die Umstände und Hintergründe der Manipulationen müssen gründlich aufgeklärt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es in Niedersachsen keine vergleichbaren Fälle. Gleichwohl haben wir die Betreiber aufgefordert, sämtliche Freigaben, die aufgrund einer Quermeldung erfolgt sind, nach dem Vier-Augen-Prinzip zu überprüfen.“ An den Prüfungen sind die Sicher­heits­bevollmächtigten zu beteiligen. Betroffen sind alle Freigaben, die seit November 2012 aufgrund einer Quermeldung erfolgt sind. Die Anweisung des Ministeriums richtet sich an die Betreiber von Anlagen in Grohnde, Lingen, Stadland, Stade, Braunschweig, Gorleben und Peine.

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erstellt am:
30.08.2017

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