Artikel-Informationen
erstellt am:
16.06.2016
zuletzt aktualisiert am:
17.06.2016
Pressemitteilung 137/2016
Eine bundesweite Regelung zum Umgang mit Anträgen auf Tiefbohrungen unter Einsatz von Fracking-Methoden ist unerlässlich. An erster Stelle muss der Schutz von Grund- und Trinkwasser, der Natur- und Landschaftsschutz, der Erhalt der Gesundheit und der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und der Schutz vor Bergschäden stehen. Niedersachsen will hohe Sicherheitsstandards und keine Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten. Wir wollen das Verbot des Einsatzes von umwelttoxischen Substanzen. Wir erneuern unsere Forderung an den Bund, die überfällige Verschärfung des Bergrechts auf den Weg zu bringen. Es ist unverantwortlich, aktuelle Entscheidungen über Anträge auf Tiefbohrungen nach dem Recht aus den Achtziger Jahren des letzten Jahrtausends vorzunehmen. Wir brauchen hierfür die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Verursacherhaftung und wirksame Maßnahmen der Bürgerbeteiligung. Der Bund muss für die Änderung des Rechtsrahmens sorgen. Geschieht dies nicht, wird es im Ergebnis jahrelange Rechtsstreitigkeiten über Fracking-Anträge geben, weil Einvernehmen mit den Wasserbehörden hergestellt werden muss. Niedersachsen hat gute Vorschläge gemacht. Die Bundesregierung darf keinen weiteren Aufschub für diese Regelungen zulassen.
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16.06.2016
zuletzt aktualisiert am:
17.06.2016