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Antwort auf die mündliche Anfrage: Soll das Kitesurfen im Wattenmeer verboten werden?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker, Hillgriet Eilers, Gabriela König und Christian Dürr (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der BUND Schleswig-Holstein fordert eine Reglementierung des Kitesurfens im Wattenmeer. Nach Auffassung des Umweltverbands stören die Kitesurfer die Vogelwelt im Nationalpark Wattenmeer. Ein Teil des Nationalparks gehört auch zu Niedersachsen.

1. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung des BUND, das Kitesurfen im Wattenmeer zu reglementieren?

2. Teilt die Landesregierung die Befürchtung des Kitesurfverbandes, dass ein generelles Verbot des Kitesurfens im Wattenmeer drohen könnte?

3. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle und die zukünftige Bedeutung des Kitesurfens für den Tourismus in Niedersachsen ein?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Naturraum Wattenmeer ist in Deutschland unterschiedlichen Nationalparken zugeordnet. Das Land Niedersachsen hat 1986 den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ eingerichtet und durch das Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) hoheitlich gesichert. Die Forderung des Umweltverbandes BUND zur Reglementierung des Kitesurfens im Wattenmeer bezieht sich vermutlich auf die aktuelle Diskussion in Schleswig- Holstein. Im Gegensatz zu Niedersachsen gibt es dort bisher keine Bestimmungen, wo und in welchem Ausmaß im Nationalpark „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ diesem Sport nachgegangen werden kann. Die Naturschutzverbände fordern dort eine starke Einschränkung der Trendsportart, die Kitesurfer dagegen eine uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit der möglichen Surfareale.

Die möglichen negativen Auswirkungen des mit großen Drachen betriebenen Kitesurfens auf die im Nationalpark schutzbedürftige Vogelwelt sind fachlich unbestritten. Aus diesem Grunde besteht im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ bereits seit Gründung des Nationalparks im Jahre 1986 ein gesetzliches Verbot, in den Ruhe- und Zwischenzonen des Schutzgebietes insbesondere zum Schutze der Vogelwelt Drachen fliegen zu lassen. Das Verbot, Drachen fliegen zu lassen, bezieht sich unterschiedslos auf Aktivitäten von Land oder vom Wasser aus. Es ist daher keineswegs direkt auf das Kitesurfen gerichtet, sondern erfasst, wie die Einzelbegründung zu Artikel 3 Nr. 2 des Gesetzentwurfs für ein Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts (LT-Drs. 16/1902, S. 63) erkennen lässt, diese neue Sportart konstruktionsbedingt faktisch mit. Gleichsam ist gesetzlich geregelt, dass regionale Belange, z.B. der Tourismuswirtschaft, bei der Umsetzung von Schutzvorschriften im Nationalpark berücksichtigt werden müssen. Deshalb kam es im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ von Anfang an darauf an, einen sachgerechten und für die Schutzgüter im Nationalpark verträglichen Weg zwischen Naturschutz und Kitesurfsport zu finden.

Auf Basis der Bestimmungen des Gesetzes über den NWattNPG wurden auf Antrag von Gemeinden und Kurverwaltungen an insgesamt 17 Stellen im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ Kitesurfzonen eingerichtet, in denen dieser Sport - abweichend vom gesetzlichen Verbot Drachen fliegen zu lassen - ausgeübt werden darf. Dieses Regelungssystem hat sich auch aus der Sicht der meisten Gemeinden und Kurverwaltungen bewährt. Auf Basis umfangreicher begleitender Untersuchungen an mehreren Standorten wurde durch flankierende Maßnahmen sichergestellt, dass die Schutzgüter des Nationalparks im Rahmen dieser Regelung nicht beeinträchtigt werden. Weiterer Reglementierungen des Kitesurfsports bedarf es im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ derzeit nicht.

1. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung des BUND, das Kitesurfen im Wattenmeer zu reglementieren?

Die in Niedersachsen getroffenen Regelungen gewährleisten, dass weder der Schutzzweck des Nationalparks gefährdet ist, noch andere gesetzliche Bestimmungen des Naturschutzrechtes verletzt werden. Wichtige Kriterien für die Auswahl der Kitesurfzonen im Nationalpark waren Abstände zu Flächen mit einer besonderen Bedeutung für Brut- und Gastvögel, für Meeressäuger sowie für weitere wertgebende Arten im Nationalpark. Sämtliche ausgewählte Flächen liegen in der Zwischenzone des Nationalparks. Diese grenzen überwiegend an Erholungszonen, wo die Ausübung des Sports erlaubt ist, sowie an touristisch stark genutzte Bereiche außerhalb des Nationalparks an. Ein Bedürfnis zu weiterer Reglementierung durch das NWattNPG besteht nach Einschätzung der Landesregierung gegenwärtig insoweit nicht.

2. Teilt die Landesregierung die Befürchtung des Kitesurfverbandes, dass ein generelles Verbot des Kitesurfens im Wattenmeer drohen könnte?

Die Landesregierung sieht aktuell keinen Anlass, die einschlägigen Regelungen des NWattNPG zu modifizieren, wonach von einem grundsätzlich bestehenden Verbot, Drachen steigen zu lassen – was faktisch auch die Ausübung des Kitesurfens berührt –, Ausnahmen zugelassen werden können.

Die „Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee“ von 1992 sieht in der aktuellen Fassung keine gesonderte Befahrensregelung speziell hinsichtlich des Kitesurfens vor. Sie beruht auf der Ermächtigung des § 5 S.3 Bundeswasserstraßengesetz und ist Sache des Bundes. Im Hinblick auf die erforderliche Novellierung dieser Verordnung ist die Landesregierung der Überzeugung, dass die in Niedersachsen gelebte Verwaltungspraxis, die Ausnahmen zulässt und damit insbesondere auf die Veränderungen dieses hochdynamischen Lebensraums reagieren kann, einen gelungenen Ausgleich der maßgeblichen Interessen darstellt.

3. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle und die zukünftige Bedeutung des Kitesurfens für den Tourismus in Niedersachsen ein?

Die Landesregierung ist sich bewusst, dass das Kitesurfen seit Jahren ein beliebter Sport ist, der sich weiter wachsender Beliebtheit erfreut. Das Kitesurfen ist ein touristischer Faktor für die Küstenregion, welcher eher jugendlich geprägte Zielgruppen anspricht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2016

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