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Niedersachsen macht Tempo bei der Umsetzung von Natura 2000 Lies: „EU-Kommission erwartet fristgerechte Umsetzung“

Pressemitteilung 111/2018

„Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen“, das ist die klare Botschaft, die Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies und NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer nach ihrem Besuch der EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mitgebracht haben. Dort informierten Minister Lies und NLT-Hauptgeschäftsführer Meyer die Kommission über die Fortschritte und den aktuellen Stand bei der Sicherung von Natura 2000-Gebieten in Niedersachsen. Zudem warben sie für den demokratischen, vom Land und den Landkreisen gemeinsam beschritten Weg der Sicherung. In Niedersachsen sind die unteren Naturschutzbehörden für die Schutzgebietsausweisung zuständig. Bis Ende 2018 müssen alle 385 vom Land gemeldeten Gebiete formal gesichert sein. Es zeichnet sich ab, dass Niedersachsen diese Frist nicht einhalten kann. Die niedersächsischen FFH-Gebiete hätten zum Teil bereits Ende des Jahres 2010, ein weiterer Teil spätestens Ende 2013 formal gesichert sein müssen. Im bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren hat sich die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der EU-Kommission dahingehend erklärt, die Sicherung aller FFH-Gebiete bis Ende 2018 abgeschlossen zu haben.

Minister Lies: „Unser Besuch in Brüssel wurde ausdrücklich begrüßt. Allerdings hat die Kommission keinen Zweifel daran gelassen, dass sie die Umsetzung der FFH-Richtlinie innerhalb der gesetzten Termine erwartet und sich alle möglichen rechtlichen Schritte offen hält. Die Gefahr, hohe Strafen zahlen zu müssen, ist also alles andere als trivial, auch wenn bis zu einer entsprechenden Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof noch einige Zeit vergehen kann. Die Baustelle, die wir hier vor einem Jahr übernommen haben, ist riesengroß. Die Landkreise arbeiten konzentriert und unter Hochdruck. Ich bin dabei den Verantwortlichen in der Verwaltung, aber auch insbesondere den vielen ehrenamtlichen Mitgliedern der Kreistage sehr dankbar. Aber das Versagen und die Fehler der Vergangenheit insbesondere in den Jahren 2008 bis 2014, in denen in verantwortungsloser Weise auf das unzulässige Instrument des Vertragsnaturschutzes gesetzt wurde, lassen sich nicht so einfach aufholen. Dafür hat die Kommission kein Verständnis gezeigt. Wer hier jetzt noch auf Zeit spielt, handelt unverantwortlich. Klar ist aber auch, dass nicht nur die Sicherung der Gebiete, sondern auch die dann noch erforderlichen Managementmassnahmen alle Beteiligten stark in Anspruch nehmen werden. Die Kommission hat sehr nachdrücklich auf diesen nächsten Schritt hingewiesen. Ich appelliere an alle, den eingeschlagenen Weg mit vereinten Kräften konsequent weiter zu gehen.“

„Die EU-Kommission erwartet zeitnah die Umsetzung des hoheitlichen Schutze der Gebiete in Niedersachsen. Seit Februar 2018 liegen endlich alle Arbeitshilfen vor. Wir haben in Brüssel betont, dass nunmehr die politische Entscheidungsphase mit Hochdruck läuft. Der niedersächsische Weg über die Kreistage ist arbeitsintensiv, aber bürgernah. Für die nächste Phase des Natura 2000-Prozesses wird er hilfreich sein, weil die Festsetzungen bereits den Boden für die konkreten Maßnahmen zum Management der Schutzgebiete weisen“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer.

Hintergrund:

Natura 2000 ist ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten in Europa. Natürliche und Natur nahe Lebensräume und gefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen sollen hier geschützt und erhalten werden. Die Europäische Gemeinschaft hat im Mai 1992 einstimmig - also auch mit der Stimme der Bundesrepublik Deutschland - diesen Beschluss für die Verbesserung der gemeinschaftlichen Naturschutzpolitik gefasst. Grundlage des Netzes Natura 2000 ist die Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, auch FFH-Richtlinie genannt. Das Kürzel FFH steht für Fauna, Flora, Habitat. Zentrale Bestimmung der FFH-Richtlinie ist: Jeder Mitgliedstaat muss Gebiete benennen, erhalten und gegebenenfalls entwickeln, die für gefährdete Lebensräume und Arten wichtig sind. Die Niedersächsische Landesregierung hat derzeit 385 FFH-Gebietsvorschläge gemeldet und zurzeit 71 Europäische Vogelschutzgebiete erklärt. Die ersten FFH-Gebiete hätten im Dezember 2010 bzw. 2013 gesichert sein müssen. Wegen der nicht rechtzeitig erfolgten hoheitlichen Unterschutzstellung der Gebiete, leitete die die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren ein. In 2014 haben das Niedersächsische Umweltministerium und der Niedersächsische Landkreistag eine Zielvereinbarung zur Umsetzung der Natura-2000-Gebietskulisse in Niedersachsen unterzeichnet. Die Zielvereinbarung sieht u.a. vor, die 385 FFH-Gebiete bis Ende 2018 förmlich zu sichern. Die notwendigen Managementmaßnahmen sollen bis 2020 umgesetzt sein. Von den 385 niedersächsischen FFH-Gebieten waren Mitte 2018 bisher 172 Gebiete vollflächig gesichert. Es zeichnet sich ab, dass für 90 FFH-Gebiete die Sicherung erst nach Ende 2018 erfolgen wird.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.09.2018

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