Artikel-Informationen
erstellt am:
03.02.2017
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N 2.1.1 (INES 0) informiert. Hiernach sind Funktionsstörungen, Schäden oder Ausfälle im Sicherheitssystem meldepflichtig.
Am 29.01.2017 kam es bei der Vorbereitung von Wartungsarbeiten zu einer Unterschreitung des Mindestfüllstandes in einem Ausgleichsbehälter bei einem von vier redundanten gesicherten Zwischenkühlkreisläufen. Das betroffene Kühlsystem wird u.a. für die Kühlung der Notstromdiesel benötigt. Als Folge der Füllstandsunterschreitung war einer von vier Notstromdieseln für einen Zeitraum von ca. 20 Minuten nicht verfügbar.
Die Notstromdiesel sind vierfach vorhanden und dienen bei Ausfall des regulären Netzes zur Stromversorgung der Anlage. Die Ursachen werden genau untersucht.
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03.02.2017