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Meldepflichtiges Ereignis im Atomkraftwerk Emsland (KKE)

Pressemitteilung 218/2016


Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N 2.1.2 (INES 0) informiert. Hiernach sind Schäden, Ausfälle oder Befunde mit dem Hinweis auf einen systematischen Fehler meldepflichtig.

Im Rahmen von Wartungsarbeiten wurde festgestellt, dass an insgesamt 61 Ventilen an Stopfbuchsen nicht spezifikationsgerechte Dichtungen eingebaut waren. Die Dichtfunktion an den betroffenen Ventilen war gegeben und hat keine Auffälligkeiten ergeben. Es wurde veranlasst dass mit der jetzt anstehenden Revision sichergestellt wird, dass der spezifikationsgerechte Zustand wieder hergestellt wird. Der Betreiber wird aufgefordert Lagerhaltung und Kommissionierung von Ersatzteilen sorgfältig zu analysieren, aufzuarbeiten und zu berichten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.11.2016

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