Artikel-Informationen
erstellt am:
22.05.2018
Pressemitteilung Nr. 64/2018
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ist als zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N 2.1.1 (INES 0) informiert worden.
An einem von vier Notspeisedieseln wurde aufgrund akustischer Auffälligkeiten bei einer wiederkehrenden Prüfung eine Inspektion durchgeführt. Hierbei wurden im Bereich der Kupplungsverschraubung zwischen Kurbelwelle und Schwungscheibe defekte Schrauben vorgefunden. Alle Schrauben wurden während dieser Inspektion ausgetauscht. Die vorsorgliche Inspektion an einem weiteren Notspeisediesel war befundfrei. Die Funktion des Systems war durch die anderen Notspeisediesel gewährleistet. Im Verlauf der diesjährigen Anlagenrevision, die am 25. Mai beginnt, werden die letzten zwei Notspeisediesel inspiziert. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und war ohne sicherheitstechnische Bedeutung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.05.2018