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Haushaltsberatungen 2016 – Haushaltsschwerpunkte Umwelt, Energie und Klimaschutz

Rede des Niedersächsischen Ministers für Umwelt, Energie und Klimaschutz


vor dem Plenum des Landtages am 16.12.2015

  • Es gilt das gesprochene Wort -

    Anrede,

    trotz anderer politischer Schwerpunktthemen dieses Jahres hat die Umweltpolitik innerhalb des Landes ihre bedeutende Position und ihren Stellenwert behalten.

    Wie wichtig die Fragen der Umwelt sind, um die Lebensbedingungen der Menschen zu erhalten und zu sichern, hat uns die in der letzten Woche zu Ende gegangene UN-Klimakonferenz in Paris vor Augen geführt.

    Zwischenzeitlich ist unbestritten, dass Dürren und durch Erosion zerstörte Böden in vielen Ländern der Erde auch gewaltsame Konflikte verstärken oder auslösen können. Der Vertrag von Paris ist daher ein zentrales Dokument, um unser aller Lebensgrundlage zu sichern, Natur und Umwelt zu schützen und zugleich Fluchtursachen zu begegnen.

    Die Landesregierung setzt sich für die Belange des Klimaschutzes und des Klimawandels ein. Mit konkreten Maßnahmen leisten wir unseren Beitrag zur Lösung der offensichtlichen und Ihnen allen bekannten Probleme. In Bezug und in Vorbereitung auf die Klimakonferenz haben wir am 01. und 02. Oktober gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium eine Internationale Kommunale Klimakonferenz in Hannover veranstaltet.

    Zentrales Ziel dieser Konferenz in Hannover war es, die Vielzahl und Vielfalt der konkreten Umsetzungsbeispiele in Städten und Gemeinden in Niedersachsen, in Deutschland und international zusammenzutragen und einen Austausch über die Erfolgsfaktoren und erforderliche Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Als Stichworte dafür sind zu nennen: Finanzierung, Know-how-Management, mögliche Instrumente und Maßnahmen, aber auch Vernetzung der Akteure. Dabei ging es zugleich auch um konkrete Forderungen der kommunalen und regionalen Seite für wirkungsvolle und zügige Entscheidungen bei den internationalen Klimaverhandlungen. Die Ergebnisse, die Hannover Declaration, habe ich in der letzten Woche gemeinsam mit Bundes-Umweltministerin Barbara Hendricks in Paris vorgestellt.

    Wie sehr wir die Notwendigkeit sehen, an den Themen des Klimas und der Erneuerbaren Energie zu arbeiten, stellt der Haushaltsplan 2016 eindrucksvoll unter Beweis; er legt einen deutlichen Schwerpunkt in diesem Bereich. Schlaglichtartig will ich Ihnen einige Vorhaben aus dem Bündel der Maßnahmen nennen:

  • Der Schwerpunkt Klimaschutz mit dem Ziel, CO2 zu reduzieren, ist in der neuen EFRE-Förderperiode deutlich ausgeweitet. Dies ist vor allem auch ein Anliegen der EU-Kommission, dem wir gerne Rechnung tragen.

  • Große Wirkung für einen nachhaltigen Klimaschutz kann ein daran orientiertes Moormanagement leisten. Dafür stehen im nächsten Jahr insgesamt 7,8 Mio. Euro zur Verfügung, neben den EU-Mitteln sind 2,9 Mio. Euro als Landesmittel veranschlagt. Mit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen zur Optimierung der Wasserstände in Mooren durchgeführt sowie klimaschonende Landbewirtschaftung erprobt werden.

  • Die anderen beiden Förderbereiche innerhalb des EFRE, die den Klimaschutz befördern werden, umfassen einerseits die „Betriebliche Energie- und Ressourceneffizienz“ - hier stehen neben 12 Mio. Euro aus dem EFRE auch 2,4 Mio. Landesmittel zur Verfügung - sowie andererseits die „Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern“. Für den zuletzt genannten Bereich stehen in der angelaufenen Förderperiode insgesamt über 68 Mio. Euro bereit. Die Nachfrage nach diesen Mitteln im Bereich der öffentlichen Abwasseranlagen, für die hiervon 14 Mio. Euro vorgesehen sind, ist so groß, dass möglicherweise nur zwei Antragsstichtage stattfinden werden.

  • An dieser Stelle möchte ich auch das Förderprogramm zur Sanierung von verschmutzten Flächen nennen. Mit diesem Programm wollen wir erreichen, dass insgesamt weniger Flächen verbraucht und damit mehr Flächen unserer Umwelt zur Verfügung stehen. Auch dies stellt einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Klimaschutz dar. Insgesamt werden hierfür in der laufenden Förderperiode über 28 Mio. Euro aus Landes- und EU-Mitteln bereitgestellt.

  • Der Runde Tisch Energiewende berät seit Mai auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Szenario-Gutachtens, das von einem niedersächsischen Gutachterkonsortium unter Leitung des Cutec-Instituts an der TU Clausthal erstellt wurde, über die Ziele der Energiewende. Ziel ist es, den Umbau des Energiesystems hin zu einer 100prozentigen Energieerzeugung durch Erneuerbare Energien und einer mindestens 80prozentigen Treibhausgaseinsparung im Land bis 2050 zu entwickeln. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Arbeit soll ein Leitbild und der Entwurf eines niedersächsischen Klimaschutzgesetzes im kommenden Jahr vorgelegt werden.

  • Im kommunalen Bereich fördern wir regionale Klimaagenturen. Lokale und regionale Energieagenturen sind nach allen bisherigen Erfahrungen sehr gut in der Lage, Hauseigentümern die Notwendigkeit einer qualifizierten Gebäudeenergieberatung zu vermitteln. Im Flächenland Niedersachsen gibt es derzeit rund fünfzehn lokale Energieagenturen, in vielen Regionen findet immer noch gar keine oder nur eine unzureichende Gebäudeenergieberatung statt.

  • Eine wichtige Ergänzung stellt die Arbeit der KEAN dar. Sie hat in den drei zentralen Arbeitsfeldern energetische Gebäudesanierung, kommunaler Klimaschutz und betriebliches Energieeffizienz eine Vielzahl konkreter Maßnahmen und Projekte auf den Weg gebracht. Die KEAN unterstützt den schrittweisen Aufbau einer flächendeckenden Struktur von regionalen und kommunalen Energie- und Klimaschutzagenturen, die effektive Beratungsarbeit ortsnah leisten können und dezentrale Aktivitäten unterstützen.

    Neben dem Klimaschutz und der Einführung erneuerbarer Energien weist der Haushalt 2016 eine Fülle von Positionen aus, die die Ziele der Landesregierung umsetzen und zugleich einen nachhaltigen Umgang mit den Finanzmitteln sicherstellen. Aus dem vielfältigen Bündel unterschiedlicher Maßnahmen will ich drei Bereiche herausgreifen. Daneben hätten es viele andere Planungen verdient, hier im Einzelnen präsentiert zu werden.

    Erstens: Der Naturschutz hat mit dem Haushalt eine weitere Aufwertung erfahren. Dies möchte ich an Hand von vier Punkte verdeutlichen:

  • Der von der EU definierte Förderrahmen lässt es zu, EU-Fördermittel für Zwecke des Naturschutzes einzusetzen. Deshalb richtet sich die Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen prioritär an diesen Möglichkeiten aus. Die Landesmittel ergänzen diese Finanzierung dort, wo dies notwendig ist. Ihre Funktion besteht in erster Linie darin, die angestrebte EU-Förderung durch eine entsprechende Gegenfinanzierung gangbar zu machen. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die EU-Fördermittel für den Naturschutz von der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 im Vergleich zu der aktuellen um 52,4 Mio. Euro auf 143,6 Mio. Euro angestiegen sind. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung um 58 %. In Jahresraten übersetzt bedeutet dies ein Anstieg von 13 Mio. Euro um zusätzlich 7,5 Mio. Euro auf 20,5 Mio. Euro pro anno.

  • Beim NLWKN ist für den Bereich des Naturschutzes eine haushaltsrechtliche Ermächtigung für insgesamt 13 Beschäftigungsmöglichkeiten zusätzlich vorgesehen. Damit sollen unter anderem die Aufgaben im Zusammenhang mit Natura 2000 und neue EU-Anforderungen ordnungsgemäß wahrgenommen werden können. Wir haben immer noch Vollzugsdefizite aus der Vergangenheit aufzuarbeiten. Das nehmen wir sehr ernst - aus inhaltlichen Gründen, aber auch wegen der EU-rechtlichen Fristen und den möglichen finanziellen Folgen von Vertragsverletzungen.

  • Ein Teil der Stellen wird auch benötigt, um den Herausforderungen zu genügen, die mit der Rückkehr und Ausbreitung der Wölfe in unsere mitteleuropäische Kultur- und Naturlandschaft verbunden sind. Gegenwärtig gehen wir davon aus, dass der Wolf sich weiter in Niedersachsen ausbreitet und somit auch die Anforderungen im Wolfsmanagement weiter steigen werden. Dem trägt der Haushaltsplan-Entwurf auch bei den Sachausgaben Rechnung; sie sind im Vergleich zum Haushaltsplan 2015 um knapp 700.000 Euro auf 801.000 Euro deutlich erhöht.

  • ­Schließlich bin ich den Regierungsfraktionen dankbar, dass über die Politische Liste der Ansatz für die Schutzgebietsbetreuung vor Ort um 669.000 Euro erhöht wird. Dadurch kann die unverzichtbare dezentrale Arbeit in den zu schützenden Gebieten intensiviert werden.

    Zum zweiten Themenbereich, zum Hochwasserschutz: Mit dem Haushaltsplan-Entwurf hatten wir die originären Landesmittel deutlich angehoben und zwar von 1,1 auf 4,2 Mio. Euro. Dies entsprach der seinerzeit absehbaren Bedarfslage und sollte insbesondere für die Förderung des kommunalen Hochwasserschutzes eingesetzt werden. Gerade für den kommunalen Hochwasserschutz drohte infolge der Absenkung der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ durch den Bund und der Fokussierung der künftigen EU-Förderung auf das „landwirtschaftliche Produktionspotential“ ein deutliches Defizit. Dieses sollte mit den zusätzlichen Landesmitteln kompensiert werden.

    Nachdem der Haushaltsplan-Entwurf beschlossen war, stellte sich im Zuge der Beratung des Bundeshaushalts heraus, dass der Bund die Mittel der GAK schon im nächsten Jahr erhöhen wird und zwar um einen Betrag von 1,5 Mio. Euro. Wie ich in den Ausschussberatungen angekündigt hatte, wird diese Änderung in den Rahmenbedingungen über die Technische Liste in die Planung für das nächste Jahr aufgenommen. Im Ergebnis hat lediglich eine Umverteilung der Mittel stattgefunden. Der Gesamtansatz der Mittel für den Hochwasserschutz ist dadurch konstant geblieben und es bleibt bei einer deutlichen Stärkung des Hochwasserschutzes im Vergleich zum Jahr 2015.

    Den dritten Themenbereich möchte ich mit einer Vorbemerkung einleiten: Der Haushaltsplan setzt mit den darin enthaltenen Ermächtigungen wichtige Rahmenbedingungen für das Handeln der Exekutive. Wichtige Entscheidungen werden dann aber auch im Haushaltsvollzug getroffen. Hierzu gehört, dass wir einen Evaluierungsprozess der Abteilung „Atomaufsicht, Strahlenschutz“ in Gang gebracht haben. Mit der Abschaltung der Atomkraftwerke kommen neue Herausforderungen auf uns zu, auf die wir organisatorisch und personell vorbereitet sein müssen. Die Voraussetzungen für einen solchen Prozess sind inzwischen geschaffen: Die Abteilung wird unter Beteiligung externer Experten untersucht. Auf dieser Basis wird ein Zukunftskonzept aufgestellt mit dem Ziel, den Prozess der Abschaltung und den Rückbau der Anlagen einer besonders sorgfältigen aufsichtsbehördlichen Begleitung zu unterziehen. Dadurch soll in höchstem Maße ein sicheres Vorgehen gewährleistet sein. Auch Fragen der sicheren Lagerung von radioaktiven Abfällen werden uns noch viele Jahrzehnte beschäftigen. Dem müssen die organisatorischen Strukturen und die Qualifizierung des Personals gerecht werden.

    Im Ergebnis können alle, die sich für Umweltbelange einsetzen, mit dem, was Ihnen morgen als Haushaltsplanung für das nächste Jahr zur Beschlussfassung vorliegt, sehr zufrieden sein. Im Zusammenwirken mit den Regierungsfraktionen ist es gelungen, eine Planung aufzustellen, die eine gute Basis für solide Umweltpolitik und für sachgerechte Umweltverwaltung schafft. Der Meinungsaustausch sowohl im Umwelt- als auch im Haushaltsausschuss hat mich jedenfalls in der Überzeugung bestärkt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Sie können sicher sein, dass in Niedersachsen konsequent eine nachhaltige Umwelt- und Finanzpolitik in allen wichtigen Fragen fortgesetzt wird.

    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.12.2015

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