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Genehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW717m wird nochmals erneuert

Pressemitteilung Nr. 29/2019

Die bis Ende März befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 30.04.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.
Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort.


Artikel-Informationen

erstellt am:
29.03.2019

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