Artikel-Informationen
erstellt am:
19.08.2016
Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Jörg Bode und Hermann Grupe (FDP) geantwortet.
Vorbemerkung der Abgeordneten
Im Juli berichtete der NDR über Film- und Fotoaufnahmen, auf denen sich Menschen unterschiedlicher Berufsgruppen auf dem Truppenübungsplatz Munster mit dem Wolfswelpenwurf von 2014, aus dem auch MT06 stammte, ablichten ließen.
Gezeigt wurden die Bilder dem Anschein nach bereits im Februar 2015 von einem Mitarbeiter der Bundesforstbetriebe auf einer Sitzung mit Naturschutzverbänden, Wolfsberatern und der Landesjägerschaft in Oerrel (Landkreis Heidekreis). Dazu eingeladen hatte der damalige Artenschutzreferent des niedersächsischen Umweltministeriums, der auch selbst an der Sitzung teilnahm.
Vorbemerkung der Landesregierung
Bei der 76. öffentlichen Sitzung am 08.08.2016 wurde der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz durch den Umweltminister über Bildaufnahmen des Munster-Rudels und die darauf folgenden Maßnahmen des Wolfsmanagements ausführlich unterrichtet.
1. Seit wann wusste die Landesregierung von den Bildaufnahmen?
Anfang des Jahres 2015 gab es verschiedene Hinweise zu Nahbegegnungen im Raum Munster. Um frühzeitig ein umfassendes Bild zu erlangen, hatte das Umweltministerium daher Ende Februar zu einem Treffen eingeladen, um vorhandene Informationen zusammenzutragen und frühzeitig einer Auswertung zugänglich zu machen. Bei diesem Treffen wurden unterschiedliche Aufnahmen präsentiert und diskutiert.
2. Wer hatte nach Information der Landesregierung noch Kenntnis über diese Bildaufnahmen?
Als Teilnehmer der Veranstaltung Vertreter des Heidekreises und benachbarter Landkreise, der Landesjägerschaft, der Bundesforsten, der Wolfsberater und des Niedersächsischen Landesbetriebes für Küsten- und Naturschutz (NLWKN), sowie die jeweiligen Fotografen.
3. Ist die Landesregierung im Besitz aller Bilder, und wurden diese Bilder dem Wolfsmonitoring zur Verfügung gestellt? Wenn nein, weshalb nicht?
Die Landesregierung erhält die ausgewerteten Aufnahmen spätestens mit dem Quartalsbericht der Landesjägerschaft, sofern die Autoren dies zulassen. Bei besonderen Vorkommnissen, wie Nahbegegnungen, sind die Wolfsberater/innen dazu angehalten, diese parallel auch an das Wolfsbüro des NLWKN zu senden. Sollte das Wolfsbüro Aufnahmen erhalten, die nicht auch an die Landesjägerschaft gegangen sind, werden diese weitergeleitet. Bezüglich der Frage wird zudem auf die Unterrichtung vom 8.8.2016 im Fachausschuss verwiesen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.08.2016