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Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW717m wird nochmals erneuert

Pressemitteilung Nr. 46/2019

Die bis Ende April befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.12.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.
Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von GW717m finden Sie hier.


Artikel-Informationen

erstellt am:
30.04.2019
zuletzt aktualisiert am:
28.11.2019

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