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erstellt am:
14.06.2018
Pressemitteilung Nr. 79/2018
Das Kernkraftwerk Emsland (KKE) ist nach Abschluss der jährlichen Anlagenrevision mit Brennelementwechsel wieder am Netz. Das teilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz heute (Donnerstag) mit.
Insgesamt wurden während der gut zweiwöchigen Revision unter anderem ca. 870 wiederkehrende Prüfungen durchgeführt. Sicherheitstechnisch relevante Abweichungen sind dabei nicht aufgetreten. Während des Stillstands wurden 40 der insgesamt 193 Brennelemente gegen neue ausgetauscht und bereits eingesetzte Brennelemente inspiziert. Hierbei wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.
Weitere Prüfungen sicherheitstechnisch wichtiger Komponenten wurden ebenfalls ohne Auffälligkeiten abgeschlossen.
Während der Revision wurde das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über zwei Ereignisse gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert:
Im Zuge der Revisionsarbeiten wurden verschiedene Gleichrichter, die zum Laden von Batterien dienen, ausgetauscht. Bei Prüfungen wurden defekte Sicherungen an Baugruppen der konventionellen Meldeanlage festgestellt. Die entsprechenden Sicherungen wurden ausgetauscht und die Prüfung des Meldeweges nachgeholt. Die Funktion der Gleichrichter war nicht beeinträchtigt.
Im zweiten Fall wurde eine nicht ordnungsgemäß geschlossene Brandschutztür festgestellt, die zwar am Türrahmen anlag, jedoch nicht gänzlich geschlossen war.
Alle für die nukleare Sicherheit bedeutsamen Revisionsarbeiten wurden vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und den hinzugezogenen Sachverständigen des TÜV Nord EnSys (Hannover) und der Stangenberg und Partner (SPI) intensiv kontrolliert und überprüft. Diese Prüfungen bestätigten, dass keine Abweichungen vom genehmigten Zustand der Anlage vorliegen. Die Zustimmung zum Wiederanfahren ist erteilt worden.
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erstellt am:
14.06.2018