Artikel-Informationen
erstellt am:
15.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
18.04.2016
Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU geantwortet.
Vorbemerkung des Abgeordneten
Wie die Allgemeine Zeitung Uelzen am 30. März 2016 berichtete, kam es am Ostermontag erneut zu einem Nahkontakt zwischen einem besenderten Wolf und einem Autofahrer, dem es gelang, den Vorgang mit seinem Handy zu filmen (Quelle: http://www.az-online.de/uelzen/suderburg/wolf-zeigt-keine-scheu-autos-bundesstrasse-zwischen-hansen-bohlsen-6263427.html). Demnach näherte sich der Wolf dem Pkw bis auf wenige Meter und suchte statt Abstand die Nähe zu dem Fahrzeug mit den Personen, bevor er auf dem Fußweg in Richtung Bohlsen weiterlief.
In Niedersachsen gibt es bislang zwei besenderte Wölfe, wovon sich einer mehrfach Menschen genähert hatte. Die Effektivität der erfolgten Vergrämung durch einen schwedischen Experten sollte abgewartet werden. Nach Aussage von Minister Wenzel sollten bei weiteren Nahkontakten erneute Vergrämungsmaßnahmen erfolgen, möglicherweise wieder mit Unterstützung durch den schwedischen Experten.
Vorbemerkung der Landesregierung
Eine Annäherung durch einen Wolf an ein Auto wird in der Regel nicht als sogenannten Nahkontakt gewertet. Autos sowie Häuser sind leblose Gegenstände und normale Bestandteile des Lebensraumes von Wölfen in der Kulturlandschaft. Sie werden nicht als Bedrohung wahrgenommen. Die in der Vorbemerkung des Herrn Abgeordneten zitierten Filmaufnahmen zeigen jedoch, dass MT6 gegenüber dem Auto eine Erwartungshaltung zu haben scheint. Das deutet sehr stark darauf hin, dass er eine positive Erfahrung im Zusammenhang mit einem Auto (als Futterquelle?) gemacht haben könnte.
1. Hat die Landesregierung für weitere mögliche Nahkontakte des besenderten Wolfes Sofortmaßnahmen wie angekündigt vorbereitet?
Die Landesregierung hat für das fortgesetzte Auftreten von Nahkontakten weitere Schritte vorgesehen und vorbereitet. Eine Fortsetzung von Vergrämungsmaßnahmen wurde von Anfang an für dieses mögliche Szenario in Betracht gezogen.
2. Wenn ja, mit welchen Maßnahmen durch welche ausführenden Personen will die Landesregierung konkret reagieren?
Aktuell werden gemeldete Nahkontakte durch das Wolfsbüro des NLWKN überprüft – in der Regel vor Ort – und dokumentiert. Zur Bewertung dieser gemeldeten Situationen wird die Beratung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) in Anspruch genommen.
Sollte sich eine zweite Vergrämung als notwendig und angemessen erweisen, würde voraussichtlich der gleiche Personenkreis zum Einsatz kommen, wie bei der ersten Vergrämungsaktion.
3. Werden generell Handlungsmethoden vorbereitet, die landesweit schnelle und effektive Vergrämungsmaßnahmen für Wölfe ermöglichen, die sich zukünftig auffällig den Menschen nähern?
Ja. Es ist zudem geplant, eine Aufklärungskampagne in den betreffenden Gebieten durchzuführen, mithilfe derer der örtlichen Bevölkerung vermittelt werden soll, wie und in welchen Situationen sie selber vergrämend tätig werden kann.
Bereits der erste Einsatz des schwedischen Wolfsexperten wurde auch genutzt, um von diesem parallel deutsches Personal in den Grundlagen der Vergrämung ausbilden zu lassen. Es ist geplant, durch weitere Fortbildung heimischen Personals mittelfristig die Abhängigkeit von ausländischen Fachleuten zu beenden.
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erstellt am:
15.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
18.04.2016