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erstellt am:
15.04.2016
Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Adrian Mohr und Ernst-Ingolf Angermann (CDU) geantwortet.
Vorbemerkung der Abgeordneten
Die Verdener Nachrichten berichten in ihrer Ausgabe vom 16. März 2016 unter dem Titel „Das Schweigen der Schnucken“ über einen Schäfer aus Langwedel. Zum Thema Herdenschutzhunde wird ausgeführt: „Ist er im Sommer mit seinen Schnucken auf den Aller- und Weserdeichen im Landkreis Verden unterwegs, spenden sich die Tiere selber Schatten. Zitat Schäfer Hehmsoth: ‘Ein Herdenschutzhund buddelt sich gleich ein tiefes Loch. Was meinen Sie, was dann der Deichverband dazu sagt?’ Im Landschaftsschutzgebiet würden seine Heidschnucken brav um die Gelege herumtreten, ein Herdenschutzhund würde sie sofort plündern, befürchtet der Heidschnuckenzüchter.“
Mit Blick auf den Deichschutz steht in dem Bericht: „Die Schnucken treten die Grasnarbe auf den Deichen fest, fungieren dort als natürliche Rasenmäher. Der 49-jährige liebt sie über alles: ‚In der Ablammzeit sitze ich Nächte lang im Stall und sorge dafür, dass jedes einzelne Lamm überlebt. Aber wer hilft mir, wenn ein Tier gerissen am Boden liegt?‘“
1. Wie will die Landesregierung besonders unter dem Aspekt der Deichsicherheit die Sicherheit vor Wolfsübergriffen fördern, insbesondere da nach Auskunft des Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Verden geeignete Schutzzäune auf den an der Weser liegenden Weideflächen nicht genehmigungsfähig sind?
Das Umweltministerium hat den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz aufgefordert, eine Studie über theoretische und praktische Lösungswege für Bereiche, in denen die Umsetzung des wolfsabweisenden Grundschutzes eingeschränkt ist – das sind vor allem die wasserbeeinflussten Grünlandbereiche, allen voran die Deiche – erarbeiten zu lassen. In Gebieten, in denen das Halten von Herdenschutzhunden möglich ist, können diese zum Herdenschutz beitragen. Das Land fördert u.a. die Anschaffung von Herdenschutzhunden.
2. Wie beurteilt die Landesregierung den Einsatz von Herdenschutzhunden zum Schutz von Schafherden auf Deichflächen unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Deichsicherheit und der Nähe zu Wanderern und Radfahrern, die auf den Wegen entlang der Deiche in unmittelbaren Kontakt zu den Schafherden kommen?
Der Einsatz von Herdenschutzhunden ist grundsätzlich nur möglich, wenn zwischen den Herdenschutzhunden und Wanderern oder Radfahrern ein Zaun existiert oder bei gleichzeitiger Anwesenheit von Hirten. Herdenschutzhunde müssen für ihren Einsatz gut ausgebildet werden. Die Tauglichkeit für ihre spezielle Aufgabe muss von den Halterinnen und Haltern überprüft werden.
3. Wie beurteilt die Landesregierung den Einsatz von Herdenschutzhunden zum Schutz von Schafherden in Natur- und Landschaftsschutzgebieten unter Berücksichtigung der Schutzanforderungen bedrohter Arten vor allem während der Brut- und Setzzeit?
Eine Beweidung (mit oder ohne den Schutz von Herdenschutzhunden) kann grundsätzlich eine Gefahr in der Brut- und Setzzeit darstellen. Ein Auftrieb von Weidetieren auf Flächen mit hoher Bodenbrüterdichte sollte in dieser Zeit gemieden werden oder die Weidetierdichte gering gehalten werden, da auch Schafe Gelege durch Tritt zerstören können. Vor dem Auftrieb der Weidetiere und Einsatz von Elektrozäunen und/ oder Herdenschutzhunden sollten Flächen auf Gelege, Junghasen oder wenige Tage alte Rehkitze kontrolliert werden.
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erstellt am:
15.04.2016