Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Niedersachsen tritt dem Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen bei

Kabinettspresseinformation

HANNOVER. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Beitritt des Landes zum Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen beschlossen. Damit komme man dem Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung nach, die gentechnisch veränderte Kulturpflanzen, Futtermittel und Lebensmittel ablehnen, erklärte Umweltminister Stefan Wenzel.

Die Ziele des Netzwerks wurden bereits im Jahr 2005 in der „Charta von Florenz" formuliert. Dazu gehören der Schutz von gentechnikfreiem Saatgut vor Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen und der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen. Niedersachsen verfolge dabei eine Null-Toleranz-Strategie, um die Ziele der Charta zu erreichen, sagte der Minister. Verursacher entsprechender Kontaminationen sollen zu Schadensersatzleistungen herangezogen werden. Auf landeseigenen Flächen wird der Einsatz von Gentechnik nicht zugelassen.


Hintergrund

Europäisches Netzwerk gentechnikfreier Regionen

Das Europäische Netzwerk gentechnikfreier Regionen wurde im November 2003 gegründet, als zehn europäische Regionen eine gemeinsame Erklärung zur Einrichtung gentechnikfreier Zonen und zum Schutz ihrer biologischen Ressourcen unterzeichneten. Das Netzwerk basiert auf einer rechtlich nicht bindenden Vereinbarung. Prinzipien, Forderungen und Ziele des Netzwerkes wurden 2005 auf einer Konferenz in Florenz in einem gemeinsamen Dokument – der „Charta von Florenz“ – festgelegt. Mit dem Beitritt zum Netzwerk bekennt sich das Land Niedersachsen zu den Zielen der „Charta von Florenz“ und damit zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft.

Wesentliche Forderungen bzw. Ziele der „Charta von Florenz“:

  • Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft (ökologisch/konventionell) vor Wettbewerbsverzerrungen
  • Klare Benennung der Verantwortlichen, falls Produkte aus konventionellem oder aus ökologischem Landbau durch gentechnisch veränderte Nutzpflanzen verunreinigt werden (Verursacherprinzip!)
  • Schutz des für die gentechnikfreie Landwirtschaft bestimmten Saatguts vor Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen
  • Forderung, dass die europäischen Regionen selbst ihre Gebiete oder Teile davon als gentechnikfrei definieren können

Derzeit besteht das Netzwerk aus 57 europäischen Regionen und Gebietskörperschaften. Aus Deutschland sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen beigetreten.

Deusche Arbeitsübersetzung der „Charta von Florenz“ (PDF-Dokument)

Karte des Netzwerks der 57 gentechnikfreien Regionen in Europa (PDF-Dokument)


Artikel-Informationen

erstellt am:
14.05.2013

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln