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Abwasserabgabe

Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer muss eine Abgabe nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes entrichtet werden. Die Höhe der Abgabe bemisst sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die mit Hilfe ausgewählter Parameter (z.B. Sauerstoffzehrung, Nährstoffe, Schwermetalle) bestimmt wird. Die Abwasserabgabe wird durch die Länder erhoben und ist zweckgebunden für Maßnahmen zu verwenden, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen. Für den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes ist die Wasserbehörde zuständig, die über die Abwassereinleitung zu entscheiden hat. Die Festsetzung der Abwasserabgabe erfolgt durch einen Bescheid. Hinweise und Runderlasse zur Festsetzung finden Sie in der folgenden Liste:

Erlasse





Rechtsbehelfsbelehrung auf Festsetzungsbescheiden nach § 10 Abs. 1 Nds. AG AbwAG - Erlass vom 14.09.2023


Abführung der Abwasserabgabe - Erlass vom 04.06.2018

Abgabefreiheit bei Kleinkläranlagen - Erlass vom 17.10.2011


Einhaltefiktion nach § 6 Abs. 1 AbwV - Erlass vom 09.02.2017


Ermäßigung des Abgabesatzes - Erlass vom 19.03.1998

Euroumstellung - Erlass vom 24.10.2001


Festlegung der Jahresschmutzwassermenge - Erlass vom 19.01.2018

Anhang zum Erlass: Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge


Verwaltungskostenpauschale, Geringfügigkeitsgrenze, Säumniszuschläge, Rundung - Erlass vom 04.12.2017



Heraberklärung gem. § 4 Abs. 5 AbwAG - Erlass vom 19.01.2018



Komm. Abwasser mit Anteilen von gewerbl. und industr. Abwasser - Erlass vom 03.01.1991



Landbauliche Bodenbehandlung - Erlass vom 25.11.1991



Niederschlagswasser aus einer öffentlichen Mischkanalisation - Erlass vom 19.11.1996


Parameter GEi bei Berücksichtigung der Salzkorrektur - Erlass vom 21.01.2013

Parameter Nges und Pges bei kleinen Kläranlagen - Erlass vom 24.11.2010


Vollzug des § 11 Nds. AG AbwAG und Anwendung der AO – Erlass vom 23.10.2017


Signifikante Stellen - Erlass vom 05.09.2011

Schwellenwertunterschreitungen im Zusammenhang mit Heraberklärungen - Erlass vom 20.12.2012


Überschreitungen des Überwachungswertes während Bauzeiten - Erlass vom 09.09.1991



Verjährungsfrist zur Festsetzung von Abgabebescheiden - Erlass vom 21.12.2006



Verrechnungen - Erlass vom 26.03.2007 (Nr. 3)



Verregnung von Prozessabwasser - Erlass vom 16.02.1996


Verwaltungskosten - Erlass vom 04.12.2017


- Erlass vom 26.03.2007 (Nr. 4)



Vorbelastungen gem. § 4 Abs. 3 AbwAG - Erlass vom 22.12.1993


Behördliche Überwachung der Kurzzeitabwassermenge - Erlass vom 11.04.2013

Vorbehalt der Nachprüfung - Erlass vom 27.06.2011


Zuständigkeiten - Erlass vom 08.02.2005





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