Abwasserabgabe
Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer muss eine Abgabe nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes entrichtet werden. Die Höhe der Abgabe bemisst sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die mit Hilfe ausgewählter Parameter (z.B. Sauerstoffzehrung, Nährstoffe, Schwermetalle) bestimmt wird. Die Abwasserabgabe wird durch die Länder erhoben und ist zweckgebunden für Maßnahmen zu verwenden, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen. Für den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes ist die Wasserbehörde zuständig, die über die Abwassereinleitung zu entscheiden hat. Die Festsetzung der Abwasserabgabe erfolgt durch einen Bescheid. Hinweise und Runderlasse zur Festsetzung finden Sie in der folgenden Liste: